wir freuen uns sehr, dass der Allgäu-Urlaub trotz steigender Zahlen weiterhin möglich ist.
Immer wieder ändern sich die Auflagen der Behörden, die wir im Kampf gegen die Pandemie zu beachten haben. Im Detail bekommen alle unsere Gästen unseren aktuellen Hygieneplan mit den genauen Infos wenige Tage vor Anreise per Mail. Auf die wichtigsten Punkte weisen wir gerne an dieser Stelle schonmal hin:
für unseren Bereich gilt derzeit die 3G-Regelung. Die Regierung verlangt, dass unsere Gäste bei Anreise einen negativen Testnachweis vorlegen. Lasst Euch am besten noch zu Hause testen!Von der Testpflicht ausgenommen sind:
Asymptomatische Personen, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises oder Genesenennachweises* sind
Kinder bis zum 6. Geburtstag
Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Schulbetrieb unterliegen
Zugelassen sind:
PCR-Tests, PoC-PCR-Tests oder Tests mittels weiterer Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik, die vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurden.
POC-Antigentests, die vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurden
Offiziell zugelassene und unter Aufsicht vorgenommene Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbstests) dürfen höchstens 24 Stunden vor Anreise vorgenommenen worden sein (> Bescheinigung mitbringen).
Bei einer Inzidenz im Kreis Oberallgäu von 35 oder mehr ist derzeit alle 72 Stunden ein weiterer Testnachweis nötig.
Entweder durch einen PCR-Test im Testzentrum z.B. in Sonthofen oder durch einen Antigen-Schnelltest zur professionellen Anwendung in der Apotheke (Tipp: am besten an den jeweils fälligen Tagen gleich einen Termin vereinbaren – z.B. hier: https://apotheke-scharpf.de). Möglich ist auch ein Nachweis durch Selbsttest unter unserer Aufsicht. Solltet Ihr bei uns vor Ort testen wollen, deckt Euch bitte mit Tests ein. Wir haben für den Notfall aber auch immer ein gewisses Kontingent an Schnelltests vorrätig und stellen diese dann entsprechend in Rechnung.
*Ab dem 15. Tag nach der letzten nötigen Impfung gegen Corona gilt man als vollständig geimpft. Als Nachweis dient der klassische Impfausweis oder eine Impfbescheinigung des Arztes. Andere Nachweismöglichkeiten wie ein EU-Impfpass sind derzeit in Arbeit. Als Genesener gilt in Bayern, wer dies mit einem PCR-Test nachweisen kann, der mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate alt ist. Gleiches gilt für eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes, mit der die Isolation bei einer Corona-Infektion angeordnet wurde.
Eine Anreise ist ausgeschlossen für:
Personen mit nachgewiesener SARS-CoV2-Infektion, Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen (nicht anzuwenden auf medizinisches und pflegerisches Personal mit geschütz-tem Kontakt zu COVID-19-Patienten) oder aus anderen Gründen einer Qua-rantänemaßnahme (z.B. Rückkehr aus Risikogebiet) unterliegen; zu Aus-nahmen wird hier auf die jeweils aktuell gültigen infektionsschutzrechtlichen Vorgaben verwiesen Personen mit COVID-19 assoziierten Symptomen (akute, unspezifische All-gemeinsymptome, Fieber, Geruchs- und Geschmacksverlust, respiratori-sche Symptome jeder Schwere).
Wir sind uns sicher, dass ein Urlaub in einer Ferienwohnung als Selbstversorger weiterhin eine der sichersten Möglichkeiten ist, die es aktuell gibt. Zudem bietet unser weitläufiger Hof beste Möglichkeiten alle Auflagen der Politik zu erfüllen und trotzdem einen unbeschwerten Urlaub zu verbringen.
Neueste Kommentare